vom 28.08.2020
Bekanntmachungen der Kreisstadt Siegburg
Die Aufsichtsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises hat die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von Vergabeverfahren zwischen der Stadt Siegburg und der Stadt Rösrath gemäß § 24 Abs. 2 und § 29 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW S. 621), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b), aufsichtsbehördlich genehmigt und nach § 24 Abs. 3 GkG am 15.08.2020 in den Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises (General-Anzeiger, Rhein-Sieg-Anzeiger, Bonner Rundschau, Rhein-Sieg Rundschau) öffentlich bekannt gemacht.