vom 17.10.2023

Eingeschränkte Kita-Betreuung

Warum ist das so?

Siegburg. Der Herbst ist da. Und somit auch die nächste Krankheitswelle. In Kitas macht sich das - wie jedes Jahr - unter anderem durch kurzfristige Personalausfälle und damit ein eingeschränktes Betreuungsangebot bemerkbar. Das stellt alle Betroffenen - von den Familien bis zu den Erzieherinnen und Erziehern - vor große Herausforderungen. Vor allem, wenn Ausfälle kurzfristig erfolgen. Dann kann es vorkommen, dass Eltern ihre Kinder wieder mit nach Hause nehmen müssen.

Warum ist das so? Jede Kita darf nur im Rahmen der ihr erteilten Betriebserlaubnis Kinder betreuen. Wie viele Kinder betreut werden dürfen, ist zum Schutz der Kinder an eine gesetzlich vorgeschriebene Anzahl pädagogischer Fachkraftstunden gebunden. Sobald die Mindestbesetzung nicht mehr eingehalten werden kann, muss dies dem Landschaftsverband Rheinland gemeldet werden, Gegenmaßnahmen - beispielsweise die Reduzierung von Betreuungszeiten oder der Anzahl der betreuten Kinder - müssen eingeleitet werden. Der Regelbetrieb kann demnach bei Krankheitswellen und anderen unvorhersehbaren oder vorhersehbaren Zusatzanforderungen (Urlaubszeiten, Fortbildungen oder bei erhöhter Personalfluktuation) nicht dauerhaft aufrecht gehalten werden.

Die Träger bitten daher alle Eltern um Verständnis, dass es immer wieder vorkommen kann, dass kurzfristig mit der Reduzierung der Betreuungszeiten oder der Anzahl der betreuten Kinder reagiert werden muss, wenn nicht ausreichend Personal einsetzbar ist. Alle Träger sind bestrebt, Lösungen zu finden. Suchen Sie bei Problemen das Gespräch mit dem Kitaträger oder der -leitung. Gemeinsam sind diese schwierigen Zeiten für alle am besten zu meistern. Foto: Unsplash.

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