Mit einem Erlass vom gestrigen Abend hat das Land die Möglichkeiten der Kinderbetreuung für sog. Schlüsselpersonen erweitert. Das sind Eltern und Erziehungsberechtigte, die in wichtigen Bereichen der Infrastruktur arbeiten.
Bisher mussten beide Elternteile zu den Schlüsselpersonen gehören, damit ein Anspruch auf Betreuung besteht. Das gilt nicht mehr. Es reicht, dass ein Elternteil eine Schlüsselperson ist und die notwendige Bescheinigung des Arbeitgebers vorliegt.
Und ganz wichtig: Es besteht auch ein Anspruch auf Wochenendbetreuung, wenn das erforderlich ist, also beispielsweise eine Krankenschwester oder Pflegekraft am Wochenende arbeiten muss.
Und ebenfalls neu: Eltern, deren Kinder bisher in keiner Betreuung waren, haben auch einen Anspruch, wenn sie Schlüsselperson sind und vom Arbeitgeber gebraucht werden. In solchen Fällen können sie sich ab Montag Morgen an das städtische Jugendamt unter der Telefonnummer 02241 / 102-485 wenden. Dort wird dann eine kurzfristige Betreuung organisiert.
Die Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und die Offenen Ganztagsschulen in Siegburg werden heute Morgen über die Neuerungen informiert und gebeten, an den Eingängen zu ihren Einrichtungen Aushänge mit Informationen für betroffene Eltern anzubringen, aus denen zu ersehen ist, wie Kontakt mit der Einrichtung aufgenommen werden kann, um notwendige Absprachen zu treffen.
Zum Erlass und einer weitergehenden Information des Landesjugendamtes gehts über den nachstehenden Link:
https://siegburg.de/stadt/aktuell/dauermeldungen/corona/index.html
Gestern Abend wurde eine weitere Allgemeinverfügung veröffentlicht, welche die Betretungsverbote für das medizinische oder pflegerische Personal in Krankenhäusern etc. neu regelt.
Auf der Startseite von www.siegburg.de finden Sie den aktuellen Stand der Allgemeinverfügung im Laufe des Vormittags.
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