Siegburg. In Ergänzung ihres Erlasses von gestern Abend hat die Landesregierung jetzt weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus angeordnet. Sie betreffen den Handel. Wichtig: Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und weitere Verkaufsverstellen für die Versorgung bleiben geöffnet. Der Passus im Erlass im Wortlaut:
"Nicht zu schließen ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind ab dem 18.3.2020 zu schließen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen."
Dieser Erlass bedeutet im Ergebnis und in der Konsequenz: Alle (!) anderen Geschäfte, so zum Beispiel für Bekleidung, Schuhe, Blumen, Einrichtung etc., bleiben zu.
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