24.06.2012
Erhebung beginnt
Ab 1. Juli Zweitwohnungssteuer in Siegburg
Siegburg. Der Siegburger Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die Einführung einer Zweitwohnungssteuer beschlossen.
Sie tritt zum 1. Juli in Kraft.
Der Abgabe unterliegt, wer in Siegburg eine Zweitwohnung als Eigentümer, Mieter oder sonstiger Nutzer innehat. Ohne Bedeutung ist, ob sich die Hauptwohnung in- oder außerhalb Siegburgs befindet. Die Hauptwohnung muss auch nicht in der Bundesrepublik liegen. Die in Siegburg gemeldeten Zweitwohnsitzinhaber werden jetzt angeschrieben um festzustellen, ob ihre Wohnung als Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung genutzt wird und welche Bemessungsgrundlage im Falle der Steuerpflicht anzusetzen ist. Nur für Hauptwohnsitzinhaber erhält die Stadt im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes Fördergelder vom Land. Die neue Zweitwohnungssteuer sorgt dafür, dass sich auch die Inhaber von Zweitwohnungssitzen an den Kosten der von ihnen genutzten Infrastruktur angemessen beteiligt werden. Über den Link geht es zum Erklärungsvordruck und zum Satzungstext.

