Tierschutz

Allgemeine Informationen:

Gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes muss ein Tierhalter/-betreuer ein Tier artgerecht halten und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren und unterbringen.

Anzeigen von Verfehlungen nach dem Tierschutzgesetz werden im Sachgebiet "Allgemeines Ordnungswesen" bearbeitet.
Hier können Sie Misshandlungen von Tieren anzeigen.

Hilfreich ist es, wenn Sie Fotos als Beweismaterialien mitbringen können. Daneben sollten Sie Zeit und Ort der Tiermisshandlung in einem formlosen Schreiben festhalten.

Die Anzeigen werden weitergeleitet an den zuständigen Veterinär der Kreisverwaltung Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel.: 02241/132604, Fax: 02241/132179.

Je nach Beurteilung des Veterinärs der Kreisverwaltung kann gegen den Tierhalter/-betreuer ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Darüberhinaus kann ihm die Tierhaltung verboten werden.

Öffnungszeiten:

Montag: 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
 

Adresse:

Rathaus, Sachgebiet Besondere Ordnungswidrigkeiten
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

Tel.: 02241 / 102 0
Fax: 02241 / 102 284
E-Mail: Rathaus@Siegburg.de
 


Ansprechpartner:

Knebel, Karl-Friedrich
Zimmer 6
Tel: 02241 / 102 471
Fax: 02241 / 102 9229
E-Mail: Karl-Friedrich.Knebel@Siegburg.de