Hund an- / abmelden
Allgemeine Informationen:
Grundsätzlich erfolgen An- und Abmeldungen von Hunden bei der Abteilung für Finanz- und Steuerwesen.
Am Besten ist eine direkte Vorsprache bei der Abteilung für Finanz- und Steuerwesen, da dort die Steuermarke ausgehändigt wird und darauf hingewiesen wird, ob der Hund auch beim Amt für öffentliche Ordnung angemeldet werden muss.
Bei Abmeldungen ist grds. in allen Fällen die Hundesteuermarke zurückzugeben. Sollte der Hund an einen anderen Besitzer abgegeben werden, ist der Vor- und Zuname und die Anschrift des neuen Halters anzugeben. Bei Tod des Hundes reicht die Bescheinigung des Tierarztes aus. Bei schriftlicher Abmeldung ist das Kassenzeichen anzugeben, damit eine korrekte Zuordnung der Abmeldung vorgenommen werden kann. Die Abmeldung kann auch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim hiesigen Amt erfolgen. Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich. Bei Wegzug in eine andere Kommune erfolgt keine automatische Abmeldung des Hundes bei Anmeldung des Tieres bei der neuen Kommune. Dieses ist hier abzumelden. Die Abmeldung erfolgt dann nach erfolgter ordnungsbehördlicher Abmeldung.
Ganz Wichtig: Sollte der Hund sterben und ein neuer unmittelbar angeschafft werden, ist der alte ab- und der neue anzumelden. Die Steuermarken sind an den jeweiligen Hund und Halter gebunden, so dass die Marke nicht auf den neuen Hund übertragen werden kann. Dieser bekommt eine eigene Steuermarkennummer.
Notwendige Unterlagen:
Anmeldeformular erhältlich im Bürgerservice.
Bei Anmeldung beim Amt für öffentliche Ordnung:
- Beleg über Haftpflichtversicherung des Hundes
- Hundeimpfpass
- Bescheinigung über Mikrochipkennzeichnung
Rechtsgrundlagen:
§ 11 Absatz 1 Landeshundegesetz NW
Öffnungszeiten:
Rathaus, allgemein:
Montag: 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Rathaus, Bürgerservice:
Montag und Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 08.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Samstag: 10.00 - 13.00 Uhr
Formulare:
Adresse:
Rathaus
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg
Tel.: 02241 / 102 0
Fax: 02241 / 102 284
E-Mail: Rathaus@Siegburg.de
Besonderheiten:
Eine Anmeldung beim Amt für öffentliche Ordnung ist erforderlich, wenn Sie einen sogenannten "Kampfhund" besitzen oder die Schulterhöhe des Hundes mindestens 40 cm und/oder das Gewicht des Hundes mindestens 20 kg beträgt.
Ansprechpartner:
Dorfmüller, Petra
Zimmer 215
Tel: 02241 / 102 239
E-Mail: Petra.Dorfmueller@Siegburg.de
Knebel, Karl-Friedrich
Zimmer 6
Tel: 02241 / 102 471
Fax: 02241 / 102 9229
E-Mail: Karl-Friedrich.Knebel@Siegburg.de

