Auskunft gemäß § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Erklärungen aller kommunalen Mandatsträger

Am 1. März 2005 ist das von der Landesregierung NRW am 16.12.2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG NW - in Kraft getreten. Die Mitglieder in den Gremien der Stadt Siegburg sind danach verpflichtet, schriftlich Auskunft zu geben über den ausgeübten Beruf und Beraterverträge, die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes, die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen, die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen, die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Für die Stadt Siegburg wurde entschieden, die nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW geforderten Erklärungen aller kommunalen Mandatsträger auf der städtischen Homepage zu veröffentlichen. Daneben besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme im der Abteilung Ratsangelegenheiten, Herr Rutkowski, Tel. 02241 / 1021269, Dienstgebäude Friedensplatz 2,  während der Öffnungszeiten der Verwaltung für jeden Interessierten zur Einsichtnahme aus.

Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei der/dem Meldepflichtigen.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Stadtverwaltung Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
https://siegburg.de

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