
Siegburg. Eine von allen Trägern der Siegburger Kindertageseinrichtungen unterzeichnete kritische Resolution der Stadt übergab Bürgermeister Franz Huhn gestern Nachmittag in Düsseldorf der Landtagsabgeordneten Marie-Theres Kastner im Rahmen einer fraktionspolitischen Anhörung zum neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Der Fachausschuss wird das Papier der Trägerkonferenz an den zuständigen Minister Armin Laschet weiterleiten. Kastner ist Sprecherin des Arbeitskreises Generationen, Familie und Integration. Huhn hatte in den vergangenen Wochen immer wieder deutliche Worte der Kritik an den Auswirkungen von KiBiz und der Haltung Laschets geäußert. In der Siegburger Resolution stellen die Träger noch einmal und unmissverständlich klar, welche zum Teil existenziellen Probleme sie durch KiBiz erwarten. Das Gesetz und seine Ausführungsbestimmungen gefährdeten die bisherige gute fachliche Arbeit in der Kreisstadt. Wertvolles und erfahrenes Personal müsse gekündigt werden, Qualitätseinbußen seien unvermeidbar. Die Resolution im Wortlaut:
Resolution der Siegburger Trägerkonferenz
Die Teilnehmer der Konferenz aller Träger von Kindertageseinrichtungen in Siegburg beschließen folgende Resolution:
Wir wollen, dass die Kinder, die uns in den Kindertageseinrichtungen anvertraut sind, bestmöglich gefördert werden. Sie sollen die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsqualität, die unsere Kindertageseinrichtungen geschaffen haben und die jetzt durch KiBiz gefordert ist, erhalten.
Wir stellen fest, dass die gute fachliche Arbeit durch einzelne Regelungen des KiBiz und die Ausführungsbestimmungen erheblich gefährdet wird.
Qualitätseinbußen ergeben sich insbesondere in folgenden Bereichen:
- Leitungsfreistellungen und gruppenübergreifende
Fachkräfte wurden reduziert,
- der Personalschlüssel für die Betreuung unter
Dreijähriger wurde reduziert,
- der Personalschlüssel für die Betreuung von Kindern mit
Behinderungen bei Ganztagsbetreuung wurde reduziert,
- Berufspraktikantinnen müssen (aus
Refinanzierungsgründen) auf Personalschlüssel
angerechnet werden,
- Eine wünschenswerte und angemessene
Personalmischung aus älteren, berufserfahrenen Kräften
sowie jungen Berufsanfängerinnen wird dadurch
behindert, dass lediglich die Kosten für junge oder nicht
tariflich bezahlte Kräfte ausreichend refinanziert sind,
- die Stichtagsregelung (1. 11.) führt dazu, dass
Einrichtungen zur Vermeidung finanzieller Nachteile am
1.11. voll belegt sein müssen. Die Aufnahme von
Kindern, die nach dem 1.11. Geburtstag haben, führen
zu langfristigen Überbelegungen, die einerseits den
Qualitätsstandard absenken und andererseits nicht
refinanzierbar werden.
- Der Mindestpersonalschlüssel der sog.
Qualitätsvereinbarung steht in eklatantem Widerspruch
zum hohen Qualitätsanspruch von Bildung, Erziehung
und Betreuung; eine personelle Ausstattung im Sinne
der Anlage zu § 19 ist hingegen nicht ausreichend
refinanziert.
Neu hinzu kommende Aufgaben sind nicht adäquat finanziell ausgestattet:
- Sprachförderung als elementare Grundlage für Bildung
und Beruf wird lediglich mit "symbolischen" 340 €
gefördert,
- Familienzentren sind mit 12.000 € pro Jahr nicht
ausreichend ausgestattet, um zusätzliche Angebote
sowie Personalressourcen zur Koordination und
Durchführung von Angeboten zu finanzieren.
1. Wir fordern daher, dass das Gesetz und die
Qualitätsvereinbarung schnellstmöglich nachgebessert
werden, damit die bestehende hohe Bildungsqualität
erhalten bleibt.
2. Wir fordern weiter, dass die Kindertageseinrichtungen,
die durch KiBiz benachteiligt sind, weil sie über
langjähriges, berufserfahrenes Personal verfügen,
einen Ausgleich erhalten, der sie in den Stand versetzt,
dieses Personal zu erhalten.
3. Wir fordern ferner, dass die Refinanzierung integrativer
Plätze so verbessert wird, dass auch hier der
fortgesetzte Einsatz des vorhandenen berufserfahrenen
Personals weiterhin insbesondere für die notwendige
Ganztagsbetreuung (45 Wochenstunden) gewährleistet
ist.
4. Wir fordern, dass Berufspraktikantinnen zusätzlich zum
vorhandenen Personal eingesetzt werden – und
zusätzlich zu den Kindpauschalen refinanziert werden.
Die Ausbildung von Nachwuchskräften ist eine tragende
Säule für die Zukunft der Kinderbetreuung.
Siegburg erfreut sich einer ausgeprägten Trägervielfalt. Viele Träger sind nur für eine – maximal aber für drei Kindertageseinrichtungen verantwortlich, so dass einrichtungsübergreifender Finanzausgleich nicht möglich ist.
Die Träger der Kindertageseinrichtungen wirken seit Jahren mit Erfolg daran mit, dass Kinder und Familien jeweils wohnortnah ein qualitativ hochwertiges Angebot erhalten. Sie beschäftigen Personal, das seit Jahren hervorragende Bildungsarbeit leistet.
Wir fordern Rahmenbedingungen, die uns nicht dazu zwingen, Qualitätseinbußen hinzunehmen, uns von erfahrenem Personal zu trennen oder uns von tariflicher Bezahlung zu verabschieden.
Wir fordern Rahmenbedingungen, die es ermöglichen unsere qualitativ hochwertige Bildungsarbeit fortzusetzen und die uns Planungssicherheit zu geben.
Werden die Rahmenbedingungen nicht verändert, müssen einige den Betrieb aufgeben.
Wir appellieren an die Verantwortlichen in der Landesregierung, jetzt gegenzusteuern und insbesondere als Sofortmaßnahmen die oben unter 2) und 3) genannten Probleme zu lösen.