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Kreisstadt Siegburg



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18.06.2008

Huhn übergab in Düsseldorf Resolution

Kritik am KiBiz


Bürgermeister Franz Huhn und Landtagsabgeordnete Marie-Theres Kastner

Siegburg. Eine von allen Trägern der Siegburger Kindertageseinrichtungen unterzeichnete kritische Resolution der Stadt übergab Bürgermeister Franz Huhn gestern Nachmittag in Düsseldorf der Landtagsabgeordneten Marie-Theres Kastner im Rahmen einer fraktionspolitischen Anhörung zum neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Der Fachausschuss wird das Papier der Trägerkonferenz an den zuständigen Minister Armin Laschet weiterleiten. Kastner ist Sprecherin des Arbeitskreises Generationen, Familie und Integration. Huhn hatte in den vergangenen Wochen immer wieder deutliche Worte der Kritik an den Auswirkungen von KiBiz und der Haltung Laschets geäußert. In der Siegburger Resolution stellen die Träger noch einmal und unmissverständlich klar, welche zum Teil existenziellen Probleme sie durch KiBiz erwarten. Das Gesetz und seine Ausführungsbestimmungen gefährdeten die bisherige gute fachliche Arbeit in der Kreisstadt. Wertvolles und erfahrenes Personal müsse gekündigt werden, Qualitätseinbußen seien unvermeidbar. Die Resolution im Wortlaut:

Resolution der Siegburger Trägerkonferenz

Die Teilnehmer der Konferenz aller Träger von Kindertageseinrichtungen in Siegburg beschließen folgende Resolution:

Wir wollen, dass die Kinder, die uns in den Kindertageseinrichtungen anvertraut sind, bestmöglich gefördert werden. Sie sollen die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsqualität, die unsere Kindertageseinrichtungen geschaffen haben und die jetzt durch KiBiz gefordert ist, erhalten.

Wir stellen fest, dass die gute fachliche Arbeit durch einzelne Regelungen des KiBiz und die Ausführungsbestimmungen erheblich gefährdet wird.

Qualitätseinbußen ergeben sich insbesondere in folgenden Bereichen:
- Leitungsfreistellungen und gruppenübergreifende
  Fachkräfte wurden reduziert,
- der Personalschlüssel für die Betreuung unter
  Dreijähriger wurde reduziert,
- der Personalschlüssel für die Betreuung von Kindern mit
  Behinderungen bei Ganztagsbetreuung wurde reduziert,
- Berufspraktikantinnen müssen (aus
  Refinanzierungsgründen) auf Personalschlüssel
  angerechnet werden,
- Eine wünschenswerte und angemessene
  Personalmischung aus älteren, berufserfahrenen Kräften
  sowie jungen Berufsanfängerinnen wird dadurch
  behindert, dass lediglich die Kosten für junge oder nicht
  tariflich bezahlte Kräfte ausreichend refinanziert sind,
- die Stichtagsregelung (1. 11.) führt dazu, dass
  Einrichtungen zur Vermeidung finanzieller Nachteile am
  1.11. voll belegt sein müssen. Die Aufnahme von
  Kindern, die nach dem 1.11. Geburtstag haben, führen
  zu langfristigen Überbelegungen, die einerseits den
  Qualitätsstandard absenken und andererseits nicht
  refinanzierbar werden.
- Der Mindestpersonalschlüssel der sog.
  Qualitätsvereinbarung steht in eklatantem Widerspruch
  zum hohen Qualitätsanspruch von Bildung, Erziehung
  und Betreuung; eine personelle Ausstattung im Sinne
  der Anlage zu § 19 ist hingegen nicht ausreichend
  refinanziert.

Neu hinzu kommende Aufgaben sind nicht adäquat finanziell ausgestattet:
- Sprachförderung als elementare Grundlage für Bildung
  und Beruf wird lediglich mit "symbolischen" 340 €
  gefördert, 
- Familienzentren sind mit 12.000 € pro Jahr nicht
  ausreichend ausgestattet, um zusätzliche Angebote
  sowie Personalressourcen zur Koordination und
  Durchführung von Angeboten zu finanzieren.

1. Wir fordern daher, dass das Gesetz und die
   Qualitätsvereinbarung schnellstmöglich nachgebessert
   werden, damit die bestehende hohe Bildungsqualität
   erhalten bleibt.

2. Wir fordern weiter, dass die Kindertageseinrichtungen,
   die durch KiBiz benachteiligt sind, weil sie über
   langjähriges, berufserfahrenes Personal verfügen,
   einen Ausgleich erhalten, der sie in den Stand versetzt,
   dieses Personal zu erhalten.

3. Wir fordern ferner, dass die Refinanzierung integrativer 
   Plätze so verbessert wird, dass auch hier der
   fortgesetzte Einsatz des vorhandenen berufserfahrenen
   Personals weiterhin insbesondere für die notwendige
   Ganztagsbetreuung (45 Wochenstunden) gewährleistet
   ist.

4. Wir fordern, dass Berufspraktikantinnen zusätzlich zum
   vorhandenen Personal eingesetzt werden – und
   zusätzlich zu den Kindpauschalen refinanziert werden.
   Die Ausbildung von Nachwuchskräften ist eine tragende
   Säule für die Zukunft der Kinderbetreuung.

Siegburg erfreut sich einer ausgeprägten Trägervielfalt. Viele Träger sind nur für eine – maximal aber für drei Kindertageseinrichtungen verantwortlich, so dass einrichtungsübergreifender Finanzausgleich nicht möglich ist.

Die Träger der Kindertageseinrichtungen wirken seit Jahren mit Erfolg daran mit, dass Kinder und Familien jeweils wohnortnah ein qualitativ hochwertiges Angebot erhalten. Sie beschäftigen Personal, das seit Jahren hervorragende Bildungsarbeit leistet.

Wir fordern Rahmenbedingungen, die uns nicht dazu zwingen, Qualitätseinbußen hinzunehmen, uns von erfahrenem Personal zu trennen oder uns von tariflicher Bezahlung zu verabschieden.

Wir fordern Rahmenbedingungen, die es ermöglichen unsere qualitativ hochwertige Bildungsarbeit fortzusetzen und die uns Planungssicherheit zu geben.

Werden die Rahmenbedingungen nicht verändert, müssen einige den Betrieb aufgeben.

Wir appellieren an die Verantwortlichen in der Landesregierung, jetzt gegenzusteuern und insbesondere als Sofortmaßnahmen die oben unter 2) und 3) genannten Probleme zu lösen.