vom 22.03.2022

Alles zur Maske und zum Testen

So läuft der Übergang in den Schulen und Kitas

Siegburg. Wie es mit Schulen und Kindergärten in der Pandemie weitergeht, verrät die unlängst vom Kultusministerium versandte Schulmail. Das Wichtigste in Kürze: 

Masken in der Schule: Im geänderten Infektionsschutzgesetz gibt es keine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler mehr. Die Landesregierung nutzt jedoch die Möglichkeit, bis zum 2. April im Rahmen eines Übergangs an der bestehenden Regelung festzuhalten. Danach endet die Pflicht. In der Schulmail heißt es weiter: "Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schulen tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutz- noch eine schulrechtliche Handhabe gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen."

Testen in der Schule: Die NRW-Regierung hat entschieden, bis zum letzten Tag vor den Osterferien (8. April) die Testungen in den Schulen wie zuletzt fortzusetzen. Heißt: Die Eltern der Grundschüler testen den Nachwuchs dreimal in der Woche zuhause und übermitteln das Ergebnis. In den weiterführenden Schulen wird dreimal die Woche vor Unterrichtsbeginn mittels Schnelltest die Probe aufs Coronavirus gemacht. Was danach passieren soll, wird in der Schulmail so beschrieben: "In Folge des Beschlusses der Kultusministerkonferenz wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt."

Testen in den Kitas: Bis zum 3. April laufen die PCR-Pooltests in den Kindertagesstätten. Dann, bis zum 22. April, werden, wie aus einer früherer Pandemiephase bekannt, Schnelltests an die Eltern zum Testen zuhause verteilt. Nach dem 22. April entfällt diese Regelung analog zum Vorgehen an den Schulen.

Schulmail vom 18. März 2022

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